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Visitenkarten und Geschäftsausstattung

Die Visitenkarte ist tot, heißt es seit fünfzehn Jahren. In der Praxis wird sie weiter überreicht, und ihre Gestaltung sagt mehr über einen Betrieb als jede Website.

14.01.2026 2 Min. Lesezeit 287 Wörter
Visitenkarten und Geschäftsausstattung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rückseite ist die ungenutzte Hälfte jeder Visitenkarte.
  • Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden oft vergessen.
  • Papierqualität wird gefühlt, bevor sie gesehen wird.

Die Visitenkarte wird seit Jahren für überholt erklärt und weiterhin überreicht. In vielen Branchen ist sie der einzige physische Gegenstand, der von einem ersten Gespräch bleibt.

Die Rückseite nutzen

Die meisten Visitenkarten sind auf der Rückseite leer oder tragen ein Logo. Das ist verschenkte Fläche.

Was dorthin gehört:

  1. Die drei wichtigsten Leistungen als Liste.
  2. Ein QR-Code, der eine Kontaktdatei zum Speichern liefert.
  3. Ein Terminlink für Beratungsgespräche.
  4. Bei Handwerk: das Einzugsgebiet.
  5. Bei Beratung: ein Satz zur Spezialisierung.
  6. Freier Platz für handschriftliche Notizen, wenn nichts davon passt.

Punkt sechs ist ernst gemeint: Wer eine Karte überreicht und darauf etwas notiert, erhöht die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass sie behalten wird.

Ein QR-Code, der eine speicherbare Kontaktdatei liefert, wird tatsächlich gescannt. Einer, der zur Startseite führt, nicht.

Papier und Verarbeitung

Eine Visitenkarte wird angefasst, bevor sie gelesen wird. Das Papier vermittelt eine Aussage über den Betrieb, bevor ein Wort gelesen wurde.

GrammaturWirkung
unter 300 gwirkt billig, biegt sich
300 bis 350 gStandard, unauffällig
400 bis 600 ghochwertig, spürbar
mit Prägung oder Farbschnittdeutlich gehoben

Der Sprung von 300 auf 400 Gramm kostet bei 500 Stück wenige Euro und wird bemerkt.

Die Pflichtangaben auf Geschäftspapier

Auf Geschäftsbriefen sind bestimmte Angaben gesetzlich vorgeschrieben. Der Umfang hängt von der Rechtsform ab:

  • Einzelunternehmen: vollständiger Vor- und Nachname, ladungsfähige Anschrift.
  • Eingetragener Kaufmann: Firma mit Rechtsformzusatz, Sitz, Registergericht, Registernummer.
  • GmbH: zusätzlich alle Geschäftsführer, bei Aufsichtsrat dessen Vorsitzender.
  • UG: wie GmbH, mit dem Zusatz haftungsbeschränkt.
  • GbR: Namen aller Gesellschafter.

Diese Angaben gelten auch für E-Mails, Bestellscheine und Rechnungen. Fehlende Angaben sind abmahnfähig und werden regelmäßig übersehen, besonders in E-Mail-Signaturen.

Was zur Grundausstattung gehört

Briefbogen, Visitenkarte, E-Mail-Signatur, Angebots- und Rechnungsvorlage, Stempel, Fahrzeugbeschriftung und, je nach Gewerk, Bauschild und Arbeitskleidung.

Alle sollten dieselbe Schrift, dieselben Farben und dasselbe Logo in derselben Fassung tragen. Diese Konsistenz ist billiger als jede Kampagne und wirkt bei jedem Kontakt.

Häufige Fragen

Welche Angaben sind auf Geschäftsbriefen Pflicht?

Bei Kapitalgesellschaften Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht, Registernummer und alle Geschäftsführer. Bei Einzelunternehmen der vollständige Name. Das gilt auch für E-Mails.

Lohnen sich QR-Codes auf Visitenkarten?

Ja, wenn sie zu etwas Nützlichem führen, etwa einer Kontaktdatei zum Speichern. Ein Code, der zur Startseite führt, wird nicht gescannt.

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