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Abmahnung erhalten: was jetzt zu tun ist

Eine Abmahnung ist unangenehm und beherrschbar. Was Sie in den ersten 48 Stunden tun und was Sie auf keinen Fall tun sollten.

03.08.2025 2 Min. Lesezeit 312 Wörter
Abmahnung erhalten: was jetzt zu tun ist

Das Wichtigste in Kürze

  • Fristen sind kurz und werden ernst genommen, Ignorieren ist die teuerste Reaktion.
  • Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist fast immer zu weit gefasst.
  • Der beanstandete Inhalt sollte sofort entfernt werden, unabhängig von der Rechtslage.

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie ist im Wettbewerbsrecht der Regelfall und dient dazu, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die ersten 48 Stunden

  1. Frist notieren. Sie ist meist kurz, oft fünf bis zehn Tage, und wird ernst gemeint.
  2. Beanstandeten Inhalt entfernen, sofort und vollständig, einschließlich Kopien und Zwischenspeicher.
  3. Sachverhalt dokumentieren. Bildschirmfotos, Zeitpunkte, Verantwortliche.
  4. Nichts unterschreiben.
  5. Nicht mit der Gegenseite telefonieren.
  6. Anwaltliche Beratung einholen, spezialisiert auf Wettbewerbsrecht.

Punkt zwei ist wichtig, auch wenn Sie die Abmahnung für unberechtigt halten. Die Entfernung ist kein Schuldeingeständnis und begrenzt den Schaden.

Die teuerste Reaktion auf eine Abmahnung ist, sie zu ignorieren. Die zweitteuerste ist, die beigefügte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben.

Warum die vorgelegte Erklärung problematisch ist

Die beigefügte Unterlassungserklärung ist von der Gegenseite formuliert und regelmäßig weiter gefasst als der beanstandete Verstoß. Sie enthält häufig:

  • Eine zu weit gefasste Beschreibung des zu unterlassenden Verhaltens.
  • Eine feste Vertragsstrafe, oft überhöht.
  • Ein Anerkenntnis der Kostentragungspflicht.
  • Eine Verpflichtung für die Zukunft ohne zeitliche Begrenzung.

Eine unterschriebene Unterlassungserklärung gilt in der Regel dreißig Jahre. Jeder spätere Verstoß, auch ein versehentlicher, löst die Vertragsstrafe aus.

Die modifizierte Erklärung

Der Regelfall ist eine geänderte Erklärung, die den konkreten Verstoß erfasst und ohne feste Vertragsstrafe formuliert ist. Diese Formulierung gehört in anwaltliche Hände.

Was danach zu tun ist

Nach Abgabe einer Unterlassungserklärung sind Sie verpflichtet, den Verstoß dauerhaft zu beseitigen. Das geht weiter als das Löschen einer Seite:

  • Zwischenspeicher der Suchmaschinen prüfen und Löschung beantragen.
  • Beiträge in sozialen Netzwerken entfernen.
  • Bilder in Archiven und Verzeichnissen prüfen.
  • Drucksachen aus dem Umlauf nehmen.
  • Partner und Händler informieren, die das Material verwenden.

Der letzte Punkt wird häufig vergessen und führt zu Vertragsstrafen: Ein Händler, der Ihr altes Material weiterverwendet, kann Ihnen zugerechnet werden.

Vorbeugung

Die meisten Abmahnungen betreffen wenige wiederkehrende Punkte: Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Kennzeichnung von Werbung, Bildrechte.

Eine einmalige rechtliche Prüfung dieser Punkte kostet weniger als eine einzige Abmahnung und sollte alle zwei Jahre wiederholt werden, weil sich die Anforderungen ändern.

Häufige Fragen

Muss man die beigefügte Erklärung unterschreiben?

In aller Regel nicht in der vorgelegten Form. Sie ist üblicherweise zu weit gefasst. Eine modifizierte Erklärung ist der Regelfall und gehört anwaltlich formuliert.

Was kostet eine Abmahnung?

Die Anwaltskosten der Gegenseite richten sich nach dem Streitwert, häufig 800 bis 2.500 Euro. Dazu kommen eigene Anwaltskosten.

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