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Bildrechte in der Werbung

Jedes veröffentlichte Bild berührt mindestens zwei Rechte. Wer nur eines klärt, hat die Hälfte des Risikos übersehen.

09.08.2025 2 Min. Lesezeit 289 Wörter
Bildrechte in der Werbung

Das Wichtigste in Kürze

  • Urheberrecht und Recht am eigenen Bild sind getrennt zu klären.
  • Lizenzen aus Bilddatenbanken decken nicht jede Nutzung ab.
  • Nutzungsrechte an Mitarbeiterfotos enden nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis, sollten aber geregelt sein.

Bei jedem veröffentlichten Bild sind mindestens zwei Rechtspositionen betroffen, und häufig weitere.

Die Rechte im Überblick

RechtWem es zustehtWofür
Urheberrechtfotografierende PersonVervielfältigung, Verbreitung
Recht am eigenen Bildabgebildeten PersonenVeröffentlichung
MarkenrechtMarkeninhabererkennbare Marken im Bild
DesignrechtRechteinhabergeschützte Produktformen
HausrechtEigentümerAufnahmen auf Privatgrund
Urheberrecht an WerkenUrheberKunstwerke, Gebäude, Möbel im Bild

Die letzte Zeile wird häufig übersehen: Ein Foto eines Innenraums kann geschützte Werke enthalten, etwa Möbel oder Kunst.

Die Panoramafreiheit erlaubt Aufnahmen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Wegen und Plätzen stehen, aufgenommen von einem öffentlich zugänglichen Ort. Sie gilt nicht für Innenräume und nicht für Aufnahmen aus der Luft.

Lizenzen aus Bilddatenbanken

Eine gekaufte Lizenz deckt nur ab, was sie ausdrücklich erlaubt. Prüfen Sie:

  1. Ist werbliche Nutzung eingeschlossen?
  2. Ist Bearbeitung erlaubt?
  3. Gilt sie für Druck und Online?
  4. Ist die Nutzung in sozialen Netzwerken abgedeckt?
  5. Gibt es eine Beschränkung nach Auflage oder Reichweite?
  6. Ist eine Urhebernennung erforderlich?
  7. Gilt sie zeitlich unbegrenzt?

Punkt sechs ist die häufigste Verletzung: Viele Lizenzen verlangen eine Nennung, die dann fehlt. Das begründet einen Schadensersatzanspruch.

Punkt vier ist praktisch heikel, weil Plattformen sich in ihren Bedingungen weitgehende Rechte einräumen lassen, die eine einfache Lizenz nicht abdeckt.

Fotos von Mitarbeitenden

Erforderlich ist eine Einwilligung, die Zweck, Kanäle und Dauer benennt. Sie sollte schriftlich vorliegen und ist grundsätzlich widerruflich.

Regeln Sie zusätzlich, was nach dem Ausscheiden geschieht. Ohne Regelung entsteht Streit, und im Zweifel müssen Materialien überarbeitet werden.

Fotos von Kunden und Projekten

Bei Aufnahmen fremden Eigentums brauchen Sie die Erlaubnis des Eigentümers, sobald das Objekt zuordenbar ist. Bei erkennbaren Personen zusätzlich deren Einwilligung.

Holen Sie beides schriftlich ein, am besten bereits im Auftragsvertrag als Klausel mit Widerspruchsmöglichkeit.

Der Umgang mit Verstößen

Wenn Sie ein Bild ohne ausreichende Rechte verwendet haben, entfernen Sie es sofort und vollständig, einschließlich aller Kopien in sozialen Netzwerken und Archiven. Eine spätere Entfernung mindert den Schaden, beseitigt den Anspruch aber nicht.

Häufige Fragen

Reicht eine Lizenz aus einer Bilddatenbank?

Nur im Umfang der Lizenz. Prüfen Sie insbesondere, ob werbliche Nutzung, Bearbeitung und die Verwendung in sozialen Netzwerken abgedeckt sind.

Was gilt für Fotos von Mitarbeitenden?

Es braucht eine Einwilligung, die den Zweck benennt. Sie ist widerruflich, und nach dem Ausscheiden sollte die Nutzung neu bewertet werden.

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