
Werberecht
Werbung kennzeichnen: was Pflicht ist
Der kommerzielle Zweck einer Handlung darf nicht verschleiert werden. Dieser Satz ist die Grundlage jeder Kennzeichnungspflicht und wird täglich verletzt.
Werberecht
Werbliche E-Mail ohne Einwilligung ist unzulässig. Die einzige Ausnahme ist eng und wird in der Praxis regelmäßig überdehnt.

Werbung per E-Mail an Personen setzt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus. Das gilt gegenüber Verbrauchern und, mit engen Einschränkungen, auch gegenüber Unternehmen.
Wirksam ist eine Einwilligung, wenn sie:
Punkt fünf ist der praktisch entscheidende: Im Streitfall muss der Versender die Einwilligung beweisen. Das gelingt zuverlässig nur mit dem doppelten Bestätigungsverfahren.
Eine Ausnahme erlaubt Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind:
Bedingung zwei wird häufig überdehnt. Wer eine Heizung verkauft hat, darf für Heizungswartung werben, nicht für Solaranlagen und nicht für Angebote Dritter.
| Praxis | Bewertung |
|---|---|
| Gekaufte Adresslisten | unzulässig |
| Visitenkarten von Messen ohne Zustimmung | unzulässig |
| Adressen aus Impressen | unzulässig |
| Vorausgefüllte Häkchen | keine wirksame Einwilligung |
| Einwilligung als Bedingung für einen Gewinn | Freiwilligkeit fraglich |
| Werbung an info-Adressen von Unternehmen | eng begrenzt, meist unzulässig |
| Weitergabe von Adressen an Dritte | eigene Einwilligung nötig |
Die dritte Zeile überrascht viele: Eine im Impressum genannte Adresse ist zur Kontaktaufnahme bestimmt, nicht zur Werbung.
Ein Verstoß kann abgemahnt werden, mit Unterlassungsforderung, Kostenerstattung und Vertragsstrafeversprechen. Zusätzlich sind datenschutzrechtliche Folgen möglich.
Empfänger können auch selbst vorgehen. Bei Unternehmen ist eine ungewollte Werbemail ein Eingriff in den eingerichteten Geschäftsbetrieb.
Jede werbliche Nachricht braucht eine funktionierende, einfache Abmeldemöglichkeit. Ein Abmeldelink, der zu einem Anmeldeformular führt oder eine Anmeldung erfordert, genügt nicht.
Setzen Sie Abmeldungen unverzüglich um, spätestens innerhalb weniger Tage. Eine Nachricht nach der Abmeldung ist ein eigenständiger Verstoß.
Nur unter vier Bedingungen: Adresse beim Verkauf erhalten, Werbung für eigene ähnliche Waren, Widerspruchshinweis bei Erhebung und in jeder Nachricht, kein Widerspruch erfolgt.
Zeitpunkt, IP-Adresse, angezeigter Einwilligungstext und Bestätigung im doppelten Verfahren. Ohne diese Dokumentation ist der Nachweis kaum zu führen.
Mehr aus Werberecht

Werberecht
Der kommerzielle Zweck einer Handlung darf nicht verschleiert werden. Dieser Satz ist die Grundlage jeder Kennzeichnungspflicht und wird täglich verletzt.

Werberecht
Die Rechtsprechung hat sich sortiert: Bezahlte Beiträge sind zu kennzeichnen, unbezahlte Empfehlungen meist nicht. Die Abgrenzung liegt in der Gegenleistung.

Werberecht
Die häufigste Abmahnursache ist nicht die falsche Aussage, sondern die richtige Aussage im falschen Zusammenhang.