
Werberecht
Werbung kennzeichnen: was Pflicht ist
Der kommerzielle Zweck einer Handlung darf nicht verschleiert werden. Dieser Satz ist die Grundlage jeder Kennzeichnungspflicht und wird täglich verletzt.
Werberecht
Das Heilmittelwerbegesetz ist eines der strengsten Werbegesetze überhaupt. Wer im Gesundheitsbereich wirbt, muss seine Grenzen kennen.

Das Heilmittelwerbegesetz regelt Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte und bestimmte Behandlungen. Es ist deutlich strenger als das allgemeine Wettbewerbsrecht.
| Verbot | Beispiel |
|---|---|
| Werbung mit Gutachten und Zeugnissen | „von Ärzten empfohlen" |
| Werbung mit Erfolgsberichten Dritter | Patientenstimmen über Besserung |
| Vorher-Nachher-Darstellungen | bei operativen und ästhetischen Eingriffen |
| Angstwerbung | „ohne Behandlung droht" |
| Werbung mit Krankengeschichten | ausführliche Fallschilderungen |
| Publikumswerbung für bestimmte Krankheiten | Krebs, meldepflichtige Krankheiten, Suchtkrankheiten |
| Preisausschreiben mit Behandlungsbezug | Verlosung einer Behandlung |
| Abgabe von Mustern an Laien | verschreibungspflichtige Mittel |
Die zweite Zeile ist die praktisch folgenreichste. Echte, freiwillige Patientenstimmen über Behandlungserfolge sind unzulässig, wenn sie in der Werbung verwendet werden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Werbung gegenüber Fachkreisen und gegenüber der Allgemeinheit. Gegenüber Fachkreisen sind viele Aussagen zulässig, die gegenüber Laien untersagt sind.
Eine Website ist in der Regel Publikumswerbung, auch wenn sie sich an Fachleute richtet, sofern kein wirksamer Zugangsschutz besteht. Ein Hinweis „nur für Fachkreise" genügt dafür nicht.
Die vorletzte Möglichkeit ist der praktikabelste Weg: Fachlich fundierte Beiträge zu Gesundheitsthemen erzeugen Sichtbarkeit, ohne die engsten Verbote zu berühren.
| Statt | Zurückhaltender |
|---|---|
| heilt | wird angewendet bei |
| beseitigt Schmerzen | kann zur Linderung beitragen |
| garantierter Erfolg | keine Aussage |
| Erfolgsquote 90 Prozent | keine Aussage ohne belastbare Studie |
| Patienten berichten von | keine Aussage |
Diese Zurückhaltung wirkt sprachlich schwächer und ist der Preis für Tätigkeit in einem stark regulierten Bereich.
Lassen Sie Website und Werbematerial einmalig von einer auf Medizin- und Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei prüfen. Die Kosten liegen deutlich unter denen einer Abmahnung, und die Prüfung gilt für Jahre.
Für Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, bestimmte Verfahren und Behandlungen. Es betrifft Ärzte, Heilpraktiker, Apotheken, Physiotherapie, Kosmetik mit Heilaussagen und Hersteller.
Patientenstimmen über Behandlungserfolge auf der eigenen Website. Sie sind auch dann unzulässig, wenn sie echt sind.
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