
Zukunft der Werbung
Künstliche Intelligenz in der Werbung
Die Werkzeuge sind da, die Produktionskosten fallen, die Qualitätsansprüche steigen. Was sich tatsächlich ändert und was nur behauptet wird.
Zukunft der Werbung
Die Regeln entstehen gerade. Wer heute freiwillig kennzeichnet, spart sich die Nachrüstung und gewinnt Vertrauen, das später schwer aufzubauen ist.

Die Regulierung generierter Inhalte entwickelt sich. Kern der entstehenden Anforderungen ist eine Transparenzpflicht für Inhalte, die geeignet sind, über ihre Herkunft oder über dargestellte Sachverhalte zu täuschen.
| Inhalt | Kennzeichnung |
|---|---|
| Bild, das ein reales Ereignis zeigt | zwingend |
| Darstellung einer realen Person | zwingend |
| Synthetische Stimme einer echten Person | zwingend |
| Video, das Dokumentation vortäuscht | zwingend |
| Erfundener Erfahrungsbericht | unzulässig, nicht nur kennzeichnungspflichtig |
| Abstraktes Stimmungsbild | nicht erforderlich, empfohlen |
| Illustration zu einem Fachtext | nicht erforderlich |
| Überarbeiteter Textentwurf | nicht erforderlich |
Die fünfte Zeile ist wichtig: Ein erfundener Erfahrungsbericht wird durch eine Kennzeichnung nicht zulässig. Er bleibt eine irreführende Werbeaussage.
Praktikable Formen, nach Sichtbarkeit gestaffelt:
Eine sinnvolle Kombination für die meisten Betriebe: Hinweis im Bildnachweis plus allgemeine Angabe im Impressum, bei sensiblen Inhalten zusätzlich am Inhalt selbst.
„Die Abbildungen auf dieser Seite sind KI-generierte Illustrationen. Sie zeigen keine realen Personen, Produkte oder Projekte."
Dieser Satz ist kurz, klar und deckt den Regelfall ab. Er steht am besten im Impressum und, bei einzelnen Bildern, in der Bildunterschrift.
Die Sorge, eine Kennzeichnung schrecke ab, ist verbreitet. Beobachtungen deuten darauf hin, dass der Effekt gering ist, solange der Inhalt selbst überzeugt.
Deutlich negativer wirkt der umgekehrte Fall: Wenn auffällt, dass ein Bild generiert war und nicht gekennzeichnet wurde, entsteht ein Vertrauensschaden, der die gesamte Kommunikation betrifft.
Legen Sie eine interne Regel fest, welche Inhalte gekennzeichnet werden und wie. Dokumentieren Sie, welche Materialien generiert wurden. Und prüfen Sie Bestandsmaterial: In vielen Betrieben liegen bereits generierte Bilder im Umlauf, ohne dass jemand weiß, welche.
Nein. Die Pflichten zielen auf täuschungsgeeignete Inhalte, insbesondere solche, die reale Personen oder Ereignisse darstellen. Ein illustratives Bild ist etwas anderes als ein gefälschtes Ereignisfoto.
Untersuchungen deuten auf geringe Effekte hin, solange der Inhalt selbst überzeugt. Aufgedeckte Täuschung wirkt deutlich negativer als offene Kennzeichnung.
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