
Zukunft der Werbung
Künstliche Intelligenz in der Werbung
Die Werkzeuge sind da, die Produktionskosten fallen, die Qualitätsansprüche steigen. Was sich tatsächlich ändert und was nur behauptet wird.
Zukunft der Werbung
Eine Stimme lässt sich in Minuten nachbilden. Die rechtlichen Folgen davon sind erheblich und werden in der Werbepraxis regelmäßig unterschätzt.

Die Nachbildung von Stimmen und die Erzeugung sprechender Figuren sind technisch einfach geworden. Rechtlich sind sie es nicht.
Die Stimme einer Person ist Teil ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Das gilt unabhängig davon, ob eine Aufnahme verwendet oder die Stimme nachgebildet wird.
Daraus folgt:
Punkt vier wird regelmäßig übersehen. Eine Kampagne mit der geklonten Stimme eines Mitarbeiters, der den Betrieb verlassen hat, ist ein Risiko.
| Einsatz | Nutzen |
|---|---|
| Mehrsprachige Fassungen | eine Produktion, viele Sprachen |
| Häufige Aktualisierungen | Preise und Termine ohne neue Aufnahme |
| Große Mengen an Varianten | Testen verschiedener Fassungen |
| Barrierefreie Vorlesefunktionen | Zugänglichkeit ohne Studioaufwand |
| Interne Schulungsmaterialien | schnelle Aktualisierung |
Der zweite Punkt ist im Alltag der wertvollste: Ein Radiospot, dessen Aktionszeitraum sich ändert, muss nicht neu eingesprochen werden.
Synthetische Stimmen erreichen in kurzen, sachlichen Passagen eine Qualität, die kaum auffällt. In emotionalen, längeren oder humorvollen Passagen fällt der Unterschied deutlich auf.
Für Markenfilme, für Spots mit Persönlichkeit und für alles, wo Wärme transportiert werden soll, bleibt die menschliche Aufnahme überlegen.
Sprechende Figuren werden zunehmend für Erklärvideos und Produktvorstellungen genutzt. Die Akzeptanz ist gemischt: In sachlichen Kontexten funktionieren sie, in persönlichen wirken sie befremdlich.
Zwei Regeln:
Bei synthetischen Stimmen und Figuren, die eine reale Person darzustellen scheinen, ist eine Kennzeichnung geboten und teils vorgeschrieben. Bei erkennbar künstlichen Figuren ist die Lage entspannter.
Praktisch: Ein Hinweis in der Beschreibung oder im Abspann. Bei Inhalten, die politisch oder gesundheitsbezogen sind, sollte die Kennzeichnung deutlicher ausfallen.
Nein. Die Stimme ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Auch eine Nachbildung, die erkennbar an eine bestimmte Person erinnert, ist unzulässig.
Ja, mit eigener Einwilligung. Bei Mitarbeitenden braucht es eine ausdrückliche, widerrufliche Einwilligung, die den Zweck genau benennt.
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