
Werberecht
Werbung kennzeichnen: was Pflicht ist
Der kommerzielle Zweck einer Handlung darf nicht verschleiert werden. Dieser Satz ist die Grundlage jeder Kennzeichnungspflicht und wird täglich verletzt.
Werberecht
Werbeanrufe bei Verbrauchern ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind unzulässig und bußgeldbewehrt. Im B2B gelten andere, aber nicht beliebige Regeln.

Telefonwerbung ist der am strengsten regulierte Werbekanal. Gegenüber Verbrauchern ist sie ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig, und Verstöße werden nicht nur zivilrechtlich, sondern auch mit Bußgeldern verfolgt.
Erforderlich ist eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Sie muss:
Nicht ausreichend sind: eine Telefonnummer in einem Kontaktformular, eine Geschäftsbeziehung allein, eine Teilnahme an einem Gewinnspiel ohne klare Einwilligung.
Gegenüber Unternehmen genügt eine mutmaßliche Einwilligung. Sie liegt vor, wenn aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse des Angerufenen an dem Angebot zu vermuten ist.
Das ist keine Freigabe für beliebige Anrufe. Erforderlich ist ein erkennbarer Zusammenhang zwischen Ihrem Angebot und der Tätigkeit des Unternehmens.
Beispiele:
| Situation | Mutmaßliche Einwilligung |
|---|---|
| Anbieter von Werkstattbedarf ruft Kfz-Betrieb an | eher ja |
| Anbieter von Versicherungen ruft beliebige Firma an | eher nein |
| Zulieferer ruft passenden Hersteller an | eher ja |
| Werbeagentur ruft beliebige Betriebe an | eher nein |
| Anbieter reagiert auf eine Ausschreibung | ja |
Der letzte Punkt erfordert eine Sperrliste, gegen die vor jedem Anruf abgeglichen wird.
Neben Abmahnung und Unterlassungsanspruch drohen Bußgelder der Bundesnetzagentur. Die Behörde verfolgt Beschwerden aktiv, und die Bußgelder können erheblich ausfallen.
Bei Rufnummernunterdrückung ist ein zusätzliches Bußgeld vorgesehen.
Wenn Kaltakquise per Telefon rechtlich schwierig ist, bleibt der Weg über andere Erstkontakte: postalischer Brief mit angekündigtem Anruf, persönliche Ansprache auf Veranstaltungen, Kontakt über berufliche Netzwerke oder eine Einwilligung, die vorher eingeholt wird.
Der Brief mit angekündigtem Anruf ist im B2B der praktikabelste Weg: Er schafft den sachlichen Zusammenhang, auf den sich die mutmaßliche Einwilligung stützen kann.
Wenn eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt, also ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Angebot und der Tätigkeit des Unternehmens besteht. Ein pauschaler Anruf bei beliebigen Firmen erfüllt das nicht.
Für unzulässige Werbeanrufe bei Verbrauchern sind Bußgelder bis in den sechsstelligen Bereich vorgesehen.
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