
Werberecht
Werbung kennzeichnen: was Pflicht ist
Der kommerzielle Zweck einer Handlung darf nicht verschleiert werden. Dieser Satz ist die Grundlage jeder Kennzeichnungspflicht und wird täglich verletzt.
Werberecht
Umweltbezogene Werbeaussagen unterliegen strengen Anforderungen. Pauschale Begriffe wie klimaneutral oder nachhaltig sind ohne Erläuterung angreifbar.

Umweltbezogene Werbung wird von Gerichten streng behandelt, weil Verbraucher die Aussagen kaum überprüfen können. Die Anforderungen an Klarheit und Belegbarkeit sind deshalb höher als bei anderen Werbeaussagen.
Umweltbezogene Aussagen müssen eindeutig sein und dürfen keinen falschen Gesamteindruck erzeugen. Mehrdeutige Begriffe müssen erläutert werden, und die Erläuterung muss dort stehen, wo die Aussage steht.
| Begriff | Anforderung |
|---|---|
| klimaneutral | Erläuterung, ob durch Vermeidung oder Kompensation, mit Nachweis |
| nachhaltig | konkret, worauf bezogen |
| umweltfreundlich | Vergleichsmaßstab nennen |
| recycelbar | Angabe, ob tatsächlich Rücknahmesysteme bestehen |
| aus Recyclingmaterial | Anteil in Prozent |
| regional | Definition der Region |
| CO2-reduziert | Bezugsgröße und Vergleichszeitraum |
| plastikfrei | vollständig oder nur Verpackung |
Die erste Zeile ist Gegenstand mehrerer Gerichtsentscheidungen. Die Verwendung ohne Erläuterung wurde als irreführend beurteilt.
Punkt fünf ist die praktische Anforderung: Ein Beleg, der nur auf Nachfrage herausgegeben wird, erfüllt sie nicht.
Ein häufiger Fehler ist, eine Verbesserung in einem Teilbereich als Aussage über das gesamte Produkt darzustellen.
Beispiel: Eine Verpackung aus Recyclingmaterial rechtfertigt nicht die Aussage, das Produkt sei umweltfreundlich. Der Bezug muss klar erkennbar sein.
Wenn Emissionen kompensiert statt vermieden werden, muss das erkennbar sein. Zusätzlich sollten Art des Projekts, Zertifizierungsstandard und Umfang angegeben werden.
Die Anforderungen an Kompensationsprojekte sind Gegenstand fortlaufender Diskussion. Wer damit wirbt, sollte die Qualität der Projekte prüfen und dokumentieren.
Werben Sie mit konkreten Maßnahmen statt mit Zustandsbeschreibungen. „Unsere Fahrzeuge fahren seit 2024 elektrisch, das spart jährlich rund 14 Tonnen CO2 gegenüber dem Vorjahresbestand" ist überprüfbar und unangreifbar. „Wir sind klimaneutral" ist es nicht.
Nur mit Erläuterung, wie die Neutralität erreicht wird, also durch Vermeidung oder Kompensation, und mit leicht zugänglicher Information dazu. Pauschale Verwendung ist beanstandet worden.
Selbst geschaffene Siegel ohne unabhängige Prüfung erwecken einen falschen Eindruck und sind riskant.
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