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Kundeninhalte rechtssicher für Werbung nutzen

Ein Kundenfoto wirkt besser als jede Produktaufnahme. Ohne schriftliche Freigabe ist es allerdings ein Rechtsrisiko mit Ansage.

22.06.2026 2 Min. Lesezeit 473 Wörter
Kundeninhalte rechtssicher für Werbung nutzen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Markierung Ihres Profils ist keine Nutzungserlaubnis.
  • Sie brauchen zwei Rechte: das des Urhebers und das der abgebildeten Personen.
  • Eine einfache schriftliche Freigabe per Nachricht genügt, wenn sie Umfang und Dauer nennt.

Inhalte von Kundinnen und Kunden wirken, weil sie nicht nach Werbung aussehen. Genau deshalb sind sie in vielen Konten das leistungsstärkste Material. Die rechtliche Seite wird dabei regelmäßig übersehen, und zwar mit einem klaren Muster: Man nimmt an, dass eine Markierung eine Erlaubnis sei.

Zwei Rechte, die getrennt zu klären sind

Bei jedem Kundenfoto stecken zwei verschiedene Rechte drin.

  1. Das Urheberrecht. Es liegt bei der Person, die das Foto gemacht hat. Ohne Nutzungseinräumung dürfen Sie es nicht verbreiten.
  2. Das Recht am eigenen Bild. Es liegt bei jeder erkennbaren abgebildeten Person. Wer nicht fotografiert hat, aber abgebildet ist, muss ebenfalls zustimmen.

Diese beiden fallen oft auseinander. Wenn eine Kundin ein Foto von ihrem Partner in Ihrem Produkt macht, brauchen Sie zwei Erlaubnisse.

Eine Markierung, ein Kommentar oder das Versenden eines Fotos an Ihr Postfach ist keine Nutzungserlaubnis für Werbung. Es ist bestenfalls ein Hinweis, dass jemand nichts dagegen hätte.

Die Freigabe, die praktisch funktioniert

Sie brauchen keinen Vertrag beim Notar. Eine Nachricht genügt, wenn sie vier Dinge klärt: was, wo, wie lange, wofür.

Ein bewährter Text:

„Vielen Dank für Ihr Foto. Dürfen wir es für unsere Werbung verwenden? Konkret: auf unserer Website, in unseren Profilen bei sozialen Netzwerken und in bezahlten Anzeigen dieser Netzwerke, für zwei Jahre ab heute, weltweit abrufbar. Eine Bearbeitung beschränkt sich auf Zuschnitt und Helligkeit. Sie können die Erlaubnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Antworten Sie einfach mit Ja, wenn Sie einverstanden sind."

Speichern Sie die Antwort samt Datum. Ein Bildschirmfoto der Konversation reicht in der Praxis.

Was in die Freigabe hineingehört

PunktWarum
Konkrete Kanäle„Marketing" ist zu unbestimmt und im Streit angreifbar
Bezahlte Anzeigen ausdrücklichWerbung wird als eigener Zweck bewertet
DauerUnbefristete Erlaubnisse sind eher widerruflich
BearbeitungsumfangSchützt vor dem Vorwurf entstellender Bearbeitung
WiderrufsrechtSie können es nicht ausschließen, also nennen Sie es
Kein HonorarKlärt, dass es sich nicht um einen Auftrag handelt

Der Sonderfall Minderjährige

Bei Personen unter 16 Jahren brauchen Sie die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 in der Praxis beide. Bei Fotos aus Schulen, Vereinen oder Veranstaltungen mit Kindern ist das Risiko hoch und der Aufwand groß. Verzichten Sie im Zweifel.

Kaufinhalte statt Kundeninhalte

Es gibt inzwischen Anbieter, die Werbevideos im Stil von Kundeninhalten produzieren lassen. Das ist zulässig, solange nicht der Eindruck einer echten unabhängigen Kundenmeinung entsteht.

Sobald eine bezahlte Darstellerin so auftritt, als sei sie zufriedene Kundin, wird es irreführend. Zwei Auswege: Entweder die Person ist tatsächlich Kundin, oder die Darstellung verzichtet auf die Behauptung eigener Erfahrung. Eine Kennzeichnung als Werbung ist ohnehin Pflicht.

Bewertungen als Sonderfall

Zitate aus öffentlichen Bewertungen sind in der Regel zulässig, wenn Sie sie unverändert wiedergeben, die Quelle nennen und nicht sinnentstellend kürzen. Sobald Sie ein Foto oder einen vollen Namen ergänzen, brauchen Sie eine Einwilligung.

Nicht zulässig ist die Auswahl ausschließlich positiver Bewertungen ohne Hinweis, wenn Sie gleichzeitig behaupten, einen Gesamteindruck wiederzugeben. Wer mit einer Durchschnittsnote wirbt, muss auch sagen, worauf sie beruht.

Häufige Fragen

Reicht es, wenn jemand mich markiert hat?

Nein. Eine Markierung erlaubt keine Weiterverwendung in Werbung. Sie brauchen eine ausdrückliche Erlaubnis für die konkrete Nutzung.

Was ist mit Bewertungstexten?

Kurze Zitate aus öffentlichen Bewertungen dürfen Sie in der Regel mit Quellenangabe verwenden. Sobald Sie den Namen oder ein Foto ergänzen, brauchen Sie eine Einwilligung.

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