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Werbung für Handwerksbetriebe
Die meisten Handwerksbetriebe haben kein Nachfrageproblem, sondern ein Auswahlproblem. Werbung hat deshalb eine andere Aufgabe als in Branchen mit leeren Auftragsbüchern.
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Zwei Märkte, ein Betrieb: Kundenbetriebe und Bewerber. Der knappere Markt ist eindeutig der zweite, und dort liegt das gesamte Werbebudget.

Personaldienstleister haben zwei Kundengruppen, deren Verfügbarkeit sich völlig unterscheidet. Kundenbetriebe mit Personalbedarf gibt es reichlich. Menschen, die die Stellen besetzen können, gibt es kaum. Werbung folgt dieser Knappheit.
| Zweck | Budgetanteil |
|---|---|
| Bewerbergewinnung | 70 bis 80 % |
| Kundengewinnung | 15 bis 25 % |
| Marke und Reputation | 5 bis 10 % |
Diese Aufteilung wird in der Praxis oft umgekehrt gehandhabt, mit dem Ergebnis, dass Aufträge angenommen und nicht besetzt werden können.
In der gewerblichen Zeitarbeit entscheiden drei Faktoren, in dieser Reihenfolge:
Erst danach kommen Betriebsklima, Übernahmechance und Weiterbildung. Anzeigen, die mit den weichen Faktoren beginnen, verlieren die Aufmerksamkeit, bevor die harten kommen.
Der häufigste Grund für ausbleibende Bewerbungen ist nicht die Anzeige, sondern das, was danach kommt.
Was Bewerbungen kostet:
Ersetzen Sie das durch: Name, Telefonnummer, gesuchte Tätigkeit. Alles andere klären Sie im Rückruf innerhalb von 24 Stunden.
In vielen Regionen kommt ein erheblicher Teil der gewerblichen Bewerbungen von Menschen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Anzeigen und Bewerbungswege in mehreren Sprachen erweitern den Bewerberkreis deutlich.
Praktisch: die drei häufigsten Sprachen in Ihrer Region, in Anzeige und Formular, und mindestens eine Person im Team, die diese Sprachen spricht.
Kundenbetriebe wechseln aus zwei Gründen: Der bisherige Dienstleister besetzt nicht, oder es gab Qualitätsprobleme.
Werbung sollte deshalb nicht Leistungen aufzählen, sondern Besetzungsquote und Reaktionszeit zusagen: „Rückmeldung auf Anfragen binnen zwei Stunden, Vorschlag binnen 48 Stunden." Diese Zusagen sind überprüfbar und in der Branche selten.
Zeitarbeit unterliegt eigenen Vorschriften, unter anderem zur Erlaubnis, zur Gleichstellung nach Einsatzdauer und zur Überlassungshöchstdauer. Werbeaussagen zu Löhnen und Bedingungen müssen diesen Rahmen abbilden. Angaben zum Stundenlohn sollten kenntlich machen, ob Zuschläge enthalten sind.
Über soziale Netzwerke mit Bewegtbild, über Messenger und mehrsprachig. Klassische Stellenportale erreichen im gewerblichen Bereich immer weniger.
Drei Felder. Name, Telefonnummer, gesuchte Tätigkeit. Alles Weitere klären Sie im Rückruf.
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