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Werbung für Physiotherapie-Praxen

Volle Terminkalender und knappe Kassensätze. Werbung hat hier die Aufgabe, den Anteil der Selbstzahlerleistungen zu erhöhen, nicht die Zahl der Anfragen.

15.03.2026 2 Min. Lesezeit 308 Wörter
Werbung für Physiotherapie-Praxen

Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Kassenpatienten lösen kein wirtschaftliches Problem, sondern verschärfen es.
  • Selbstzahlerleistungen sind der einzige Bereich mit Preisgestaltung.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein konkurrenzarmer B2B-Kanal.

Physiotherapiepraxen haben selten ein Nachfrageproblem. Sie haben ein Ertragsproblem: Die Vergütung für Kassenleistungen deckt die Kosten knapp, und mehr Kassenpatienten verschlimmern die Lage, statt sie zu verbessern.

Die Rechnung, die die Strategie bestimmt

LeistungDauerErlösErlös je Stunde
Krankengymnastik, Kasse20 Min.rund 27 €rund 81 €
Manuelle Therapie, Kasse20 Min.rund 32 €rund 96 €
Selbstzahler-Behandlung30 Min.45 bis 70 €90 bis 140 €
Präventionskurs, 8 Teilnehmende60 Min.8 × 12 €rund 96 €
Betriebliche Maßnahme90 Min.250 bis 450 €167 bis 300 €

Die letzte Zeile zeigt, wo der Hebel liegt. Betriebliche Gesundheitsförderung wird von Krankenkassen und Arbeitgebern finanziert und ist im Vergleich zur Einzelbehandlung deutlich ertragsstärker.

Werbung, die mehr Verordnungen bringt, füllt einen Kalender, der schon voll ist. Werbung, die Selbstzahlerleistungen und Betriebsangebote verkauft, verbessert das Ergebnis.

Der B2B-Kanal

Betriebe suchen Angebote zur Gesundheitsförderung und finden selten lokale Anbieter, weil kaum jemand dort wirbt.

Ein wirksames Vorgehen:

  1. Liste der Betriebe ab 40 Mitarbeitenden im Umkreis.
  2. Ansprache der Personalabteilung mit einem konkreten Angebot: Rückenschule vor Ort, sechs Termine, Preis pro Gruppe.
  3. Hinweis auf steuerliche Behandlung und mögliche Kassenzuschüsse.
  4. Ein kostenloser Aktionstag als Einstieg.

Punkt vier funktioniert gut, weil er dem Betrieb keine Entscheidung abverlangt und Ihnen Zugang zu den Beschäftigten gibt.

Präventionskurse

Zertifizierte Präventionskurse werden von den gesetzlichen Kassen bezuschusst. Für die Praxis bedeuten sie Gruppenumsatz statt Einzelbehandlung und damit deutlich bessere Erlöse je Stunde.

Bewerben Sie sie mit den Angaben, die zählen: Zuschusshöhe, Anzahl der Termine, Voraussetzungen, nächster Starttermin und dass keine Verordnung nötig ist. Der letzte Punkt ist vielen unbekannt.

Was rechtlich zu beachten ist

Auch Heilmittelerbringer unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz. Unzulässig sind insbesondere Heilungsversprechen, Werbung mit Erfahrungsberichten zu Behandlungserfolgen und Vorher-Nachher-Darstellungen bei bestimmten Behandlungen.

Formulieren Sie deshalb Wirkungsaussagen zurückhaltend: „kann zur Linderung beitragen" statt „beseitigt Schmerzen".

Terminvergabe als Werbefaktor

Die häufigste Beschwerde in Bewertungen betrifft die Erreichbarkeit. Eine Onlineterminvergabe mit sichtbaren freien Zeiten löst zwei Probleme gleichzeitig: Sie entlastet die Anmeldung und macht freie Kapazität sichtbar, die sonst ungenutzt bleibt.

Häufige Fragen

Sollte man um mehr Patienten werben?

Nur wenn Kapazität frei ist. In den meisten Praxen ist der Kalender voll und die Marge das Problem, nicht die Auslastung.

Was sind sinnvolle Selbstzahlerleistungen?

Präventionskurse, Faszientraining, Sportphysiotherapie, medizinische Trainingstherapie, betriebliche Angebote und Massagen ohne Verordnung.

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