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Werbung für Rechtsanwälte

Anwaltswerbung ist erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet. Der Spielraum ist größer als viele Kanzleien nutzen.

03.03.2026 2 Min. Lesezeit 342 Wörter
Werbung für Rechtsanwälte

Das Wichtigste in Kürze

  • Sachliche Werbung ist zulässig, Werbung um Einzelmandate im konkreten Fall nicht.
  • Spezialisierung schlägt Vollsortiment in jeder Kennzahl.
  • Erstberatungspreis nennen senkt die Hürde deutlich.

Das anwaltliche Werberecht ist deutlich liberaler geworden. Zulässig ist Werbung, die über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet. Unzulässig bleibt die Werbung um ein Mandat im Einzelfall, also die gezielte Ansprache einer konkret betroffenen Person.

Spezialisierung ist die Werbung

Eine Kanzlei, die alles macht, ist für niemanden die erste Wahl. Wer ein Problem hat, sucht nach seinem Problem, nicht nach einer Kanzlei.

AusrichtungSuchvolumenWettbewerbMandatswert
Rechtsanwalt plus Stadthochsehr hochgemischt
Fachgebiet plus Stadtmittelhochbesser
Konkretes Problem plus Stadtgeringgeringam besten

Die dritte Zeile ist die interessanteste. „Abfindung Aufhebungsvertrag prüfen lassen Köln" hat wenig Volumen, kaum Wettbewerb und führt zu Mandaten mit klarer Zahlungsbereitschaft.

Bauen Sie für jedes bearbeitete Problem eine eigene Seite. Zwanzig Problemseiten schlagen eine Kanzleiseite mit einer Liste von Rechtsgebieten um ein Vielfaches.

Die Erstberatung sichtbar machen

Die größte Hürde ist die Unsicherheit über Kosten. Das Gesetz begrenzt die Erstberatungsgebühr für Verbraucher; nennen Sie einen konkreten Betrag und was dafür geleistet wird.

„Erstberatung 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, bis 60 Minuten, mit schriftlicher Einschätzung, wird bei Mandatserteilung angerechnet" ist eine Angabe, die Anrufe erzeugt.

Was inhaltlich funktioniert

Menschen mit einem Rechtsproblem suchen zuerst Orientierung, nicht einen Anwalt. Wer diese Orientierung liefert, wird zum Anwalt.

Formate, die tragen:

  1. Was tun bei Problem X, Schritt für Schritt, mit Fristen.
  2. Fristenübersichten. Die häufigste Suchanfrage im Rechtsbereich betrifft Fristen.
  3. Musterschreiben zum Herunterladen, mit Hinweis auf die Grenzen.
  4. Einordnung aktueller Urteile in verständlicher Sprache.
  5. Kostenerklärungen. Was kostet ein Verfahren, wer trägt was.

Punkt fünf wird selten gemacht und intensiv gesucht.

Die berufsrechtlichen Grenzen

ZulässigUnzulässig
Sachliche Angaben zu Tätigkeitsschwerpunktenreklamehafte Anpreisung
Fachanwaltsbezeichnungen, wenn verliehenSelbstbezeichnung ohne Verleihung
Angaben zu Sprachen, Erfahrung, PublikationenVergleich mit anderen Kanzleien
Preisangaben zur ErstberatungErfolgshonorar außerhalb der Ausnahmen
Allgemeine RechtsinformationAnsprache konkret Betroffener im Einzelfall

Die letzte Zeile rechts ist die wichtigste Grenze. Die gezielte Ansprache von Personen, von deren konkreter Betroffenheit man weiß, ist unzulässig.

Erreichbarkeit als Wettbewerbsfaktor

Der häufigste Grund, warum ein Mandat nicht zustande kommt, ist nicht der Preis, sondern dass niemand zurückruft. In einer Branche, in der viele Kanzleien schlecht erreichbar sind, ist eine Rückrufzusage innerhalb von 24 Stunden ein echtes Unterscheidungsmerkmal.

Machen Sie diese Zusage sichtbar und halten Sie sie. Sie ist wirksamer als jede Gestaltungsmaßnahme.

Häufige Fragen

Darf man mit Erfolgen werben?

Mit Einschränkungen. Sachliche Angaben zu Verfahren und Ergebnissen sind zulässig, wenn sie nicht irreführend sind und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Erfolgsquoten sind heikel.

Sind Bewertungen zulässig?

Bewertungen durch Mandanten sind zulässig. Bei Antworten gilt die Verschwiegenheitspflicht: Schon die Bestätigung eines Mandats ist problematisch.

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