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Werbung für Handwerksbetriebe
Die meisten Handwerksbetriebe haben kein Nachfrageproblem, sondern ein Auswahlproblem. Werbung hat deshalb eine andere Aufgabe als in Branchen mit leeren Auftragsbüchern.
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Anwaltswerbung ist erlaubt, solange sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet. Der Spielraum ist größer als viele Kanzleien nutzen.

Das anwaltliche Werberecht ist deutlich liberaler geworden. Zulässig ist Werbung, die über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet. Unzulässig bleibt die Werbung um ein Mandat im Einzelfall, also die gezielte Ansprache einer konkret betroffenen Person.
Eine Kanzlei, die alles macht, ist für niemanden die erste Wahl. Wer ein Problem hat, sucht nach seinem Problem, nicht nach einer Kanzlei.
| Ausrichtung | Suchvolumen | Wettbewerb | Mandatswert |
|---|---|---|---|
| Rechtsanwalt plus Stadt | hoch | sehr hoch | gemischt |
| Fachgebiet plus Stadt | mittel | hoch | besser |
| Konkretes Problem plus Stadt | gering | gering | am besten |
Die dritte Zeile ist die interessanteste. „Abfindung Aufhebungsvertrag prüfen lassen Köln" hat wenig Volumen, kaum Wettbewerb und führt zu Mandaten mit klarer Zahlungsbereitschaft.
Die größte Hürde ist die Unsicherheit über Kosten. Das Gesetz begrenzt die Erstberatungsgebühr für Verbraucher; nennen Sie einen konkreten Betrag und was dafür geleistet wird.
„Erstberatung 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, bis 60 Minuten, mit schriftlicher Einschätzung, wird bei Mandatserteilung angerechnet" ist eine Angabe, die Anrufe erzeugt.
Menschen mit einem Rechtsproblem suchen zuerst Orientierung, nicht einen Anwalt. Wer diese Orientierung liefert, wird zum Anwalt.
Formate, die tragen:
Punkt fünf wird selten gemacht und intensiv gesucht.
| Zulässig | Unzulässig |
|---|---|
| Sachliche Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten | reklamehafte Anpreisung |
| Fachanwaltsbezeichnungen, wenn verliehen | Selbstbezeichnung ohne Verleihung |
| Angaben zu Sprachen, Erfahrung, Publikationen | Vergleich mit anderen Kanzleien |
| Preisangaben zur Erstberatung | Erfolgshonorar außerhalb der Ausnahmen |
| Allgemeine Rechtsinformation | Ansprache konkret Betroffener im Einzelfall |
Die letzte Zeile rechts ist die wichtigste Grenze. Die gezielte Ansprache von Personen, von deren konkreter Betroffenheit man weiß, ist unzulässig.
Der häufigste Grund, warum ein Mandat nicht zustande kommt, ist nicht der Preis, sondern dass niemand zurückruft. In einer Branche, in der viele Kanzleien schlecht erreichbar sind, ist eine Rückrufzusage innerhalb von 24 Stunden ein echtes Unterscheidungsmerkmal.
Machen Sie diese Zusage sichtbar und halten Sie sie. Sie ist wirksamer als jede Gestaltungsmaßnahme.
Mit Einschränkungen. Sachliche Angaben zu Verfahren und Ergebnissen sind zulässig, wenn sie nicht irreführend sind und die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Erfolgsquoten sind heikel.
Bewertungen durch Mandanten sind zulässig. Bei Antworten gilt die Verschwiegenheitspflicht: Schon die Bestätigung eines Mandats ist problematisch.
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