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Werbung für Zahnarztpraxen

Zahnmedizin hat einen großen Bereich privat zu zahlender Leistungen und damit echten Werbespielraum. Die Grenzen des Berufsrechts gelten trotzdem.

17.03.2026 2 Min. Lesezeit 349 Wörter
Werbung für Zahnarztpraxen

Das Wichtigste in Kürze

  • Angstfreiheit ist das stärkste und am wenigsten genutzte Argument.
  • Prophylaxe bindet Patienten und finanziert die Praxis stabil.
  • Preisangaben bei Zahnersatz sind zulässig und werden intensiv gesucht.

Die Zahnmedizin unterscheidet sich von anderen Arztgruppen durch einen erheblichen Anteil privat zu zahlender Leistungen. Damit entsteht ein echter Markt und ein größerer Werbespielraum, allerdings innerhalb derselben berufsrechtlichen Grenzen.

Angst ist das Thema, über das niemand spricht

Ein erheblicher Teil der Bevölkerung meidet den Zahnarzt aus Angst. Diese Gruppe ist groß, unterversorgt und wird von der üblichen Praxiswerbung nicht angesprochen.

Was wirkt:

  • Eine eigene Seite für Angstpatienten, in einfacher Sprache.
  • Beschreibung dessen, was beim ersten Termin passiert, Schritt für Schritt.
  • Die ausdrückliche Zusage, dass beim Erstgespräch nicht behandelt wird.
  • Angebote wie Behandlung unter Sedierung, sofern vorhanden.
  • Ein vereinbartes Handzeichen zum Unterbrechen.

Der dritte Punkt ist der wirksamste. Die Sorge, sofort behandelt zu werden, hält viele vom ersten Termin ab.

Ein Erstgespräch ohne Behandlung ist eine niedrigschwellige Leistung, die eine große Gruppe erreicht und in fast keiner Praxiswerbung vorkommt.

Prophylaxe als Fundament

Die professionelle Zahnreinigung ist wirtschaftlich und in der Bindung der wichtigste Baustein. Sie ist planbar, wiederkehrend und führt zur regelmäßigen Kontrolle.

Bewerben Sie sie mit konkreten Angaben: Dauer, Ablauf, Preis, Empfehlung zur Häufigkeit, Erinnerungssystem. Ein Recall-System mit Einwilligung ist der zuverlässigste Umsatzstabilisator der Praxis.

Preisangaben bei Zahnersatz

Zahnersatz wird intensiv online recherchiert, weil Eigenanteile hoch sind. Suchanfragen nach Preisen für Implantate, Kronen und Brücken haben erhebliches Volumen.

Zulässig und wirksam sind Preisspannen mit Erläuterung:

LeistungTypischer Eigenanteil
Einzelimplantat mit Krone1.800 bis 3.200 €
Krone auf eigenem Zahn350 bis 900 €
Professionelle Zahnreinigung80 bis 140 €
Bleaching in der Praxis300 bis 700 €
Kunststofffüllung60 bis 180 €

Ergänzen Sie, wovon die Spanne abhängt und dass ein Heil- und Kostenplan verbindlich ist. Eine Preisangabe ohne diese Einordnung kann irreführend sein.

Die berufsrechtlichen Grenzen

Auch in der Zahnmedizin gilt: keine Erfolgsversprechen, keine anpreisende Werbung, keine vergleichende Werbung gegenüber Kollegen, keine Werbung mit Dankschreiben. Vorher-Nachher-Bilder sind bei operativen und ästhetischen Eingriffen weitgehend untersagt.

Besondere Vorsicht bei ästhetischen Leistungen: Hier ist die Grenze zwischen medizinischer Information und Anpreisung schmal, und Abmahnungen sind in diesem Bereich häufig.

Praktische Hebel jenseits der Werbung

  • Onlineterminvergabe mit sichtbaren freien Terminen.
  • Angabe, ob und wann Neupatienten angenommen werden.
  • Notdienstzeiten und Erreichbarkeit außerhalb der Sprechzeit.
  • Fremdsprachen im Team, ausdrücklich genannt.
  • Barrierefreiheit und Parkmöglichkeiten.

Diese Angaben entscheiden bei der Auswahl häufiger als jede Leistungsbeschreibung.

Häufige Fragen

Darf man mit Preisen für Zahnersatz werben?

Ja, Preisangaben sind zulässig und sogar erwünscht, solange sie nicht irreführend sind. Nennen Sie Spannen und was enthalten ist.

Sind Vorher-Nachher-Bilder erlaubt?

Bei operativen und ästhetischen Eingriffen weitgehend nicht. Bei nicht-operativen Leistungen wie professioneller Reinigung ist die Lage weniger streng, aber Vorsicht bleibt geboten.

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