
Zukunft der Werbung
Künstliche Intelligenz in der Werbung
Die Werkzeuge sind da, die Produktionskosten fallen, die Qualitätsansprüche steigen. Was sich tatsächlich ändert und was nur behauptet wird.
Zukunft der Werbung
Öffnungsraten über 90 Prozent und eine Hemmschwelle, die kein anderer Kanal hat. Messenger sind wirksam und rechtlich der heikelste Werbeweg überhaupt.

Messenger-Nachrichten werden nahezu immer geöffnet, meist innerhalb weniger Minuten. Keine andere Werbeform erreicht vergleichbare Werte. Genau deshalb ist die Regulierung streng.
| Kennzahl | Messenger | |
|---|---|---|
| Öffnungsrate | 85 bis 98 % | 15 bis 40 % |
| Zeit bis zur Öffnung | Minuten | Stunden |
| Antwortrate | 20 bis 45 % | 1 bis 5 % |
| Abmeldequote | höher | niedriger |
| Rechtliches Risiko | hoch | mittel |
Die letzten beiden Zeilen erklären, warum der Kanal trotz der guten Werte zurückhaltend eingesetzt werden sollte.
Werbliche Nachrichten über Messenger sind elektronische Post im Sinne des Wettbewerbsrechts. Sie setzen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung voraus.
Praktisch bedeutet das:
Punkt fünf ist umstritten und sollte im Zweifel eng ausgelegt werden.
Deutlich einfacher sind Abonnementkanäle, bei denen Menschen aktiv folgen und Nachrichten empfangen, ohne dass eine individuelle Ansprache stattfindet.
Vorteile: Die Person entscheidet sich aktiv, die Abmeldung ist eingebaut, und es entsteht keine Zwei-Wege-Erwartung. Für Ankündigungen, Termine und kurzfristige Informationen ist das die praktikable Form.
| Anwendung | Eignung |
|---|---|
| Terminerinnerung | sehr hoch, kaum als Werbung empfunden |
| Statusmeldung zu einem Auftrag | sehr hoch |
| Kurzfristig frei gewordene Termine | hoch |
| Rückfragen im Servicefall | hoch |
| Angebotsankündigung | mittel, nur mit Einwilligung |
| Kaltansprache | unzulässig |
Die ersten vier Zeilen sind Servicekommunikation und werden geschätzt. Werbliche Nutzung sollte den kleineren Teil ausmachen, sonst melden sich Menschen ab.
Ein wirksames Modell: Messenger als Servicekanal einführen, Einwilligung für gelegentliche Angebote gesondert einholen, und das Verhältnis bei etwa vier Servicenachrichten zu einer werblichen halten.
Betriebe, die dieses Verhältnis einhalten, berichten von Abmeldequoten unter zwei Prozent. Betriebe, die den Kanal überwiegend werblich nutzen, verlieren die Hälfte der Abonnenten innerhalb weniger Monate.
Nur mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung, die den Kanal ausdrücklich nennt. Eine Telefonnummer aus einem Auftrag reicht nicht.
Bei einem Kanal abonniert die Person aktiv und kann sich jederzeit abmelden. Das ist rechtlich deutlich einfacher als eine Direktnachricht.
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