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Werberecht

Werbung mit Testergebnissen und Siegeln

Ein Testsieg ist ein starkes Argument und wird häufig unzulässig verwendet. Drei Angaben sind Pflicht, und eine davon fehlt fast immer.

19.08.2025 2 Min. Lesezeit 309 Wörter
Werbung mit Testergebnissen und Siegeln

Das Wichtigste in Kürze

  • Fundstelle, Datum und Prüfkriterien gehören zu jeder Testwerbung.
  • Veraltete Tests dürfen nicht wie aktuelle verwendet werden.
  • Gekaufte Siegel ohne Prüfung sind irreführend.

Werbung mit Testergebnissen wirkt stark, weil ein unabhängiger Dritter bestätigt, was sonst nur behauptet würde. Genau deshalb ist die Verwendung streng geregelt.

Die Pflichtangaben

Bei jeder Werbung mit einem Testergebnis müssen angegeben werden:

  1. Die Fundstelle, also welches Medium und welche Ausgabe.
  2. Das Datum des Tests.
  3. Das Ergebnis im Zusammenhang, also wie viele Produkte geprüft wurden und welchen Platz das eigene einnimmt.

Die dritte Angabe fehlt am häufigsten. Ein Testsieg unter drei geprüften Produkten ist etwas anderes als unter dreißig, und der Unterschied ist wesentlich.

Die Fundstelle muss leicht auffindbar sein. Bei Anzeigen genügt eine Angabe in lesbarer Schrift, bei Verpackungen ein Hinweis, bei Online eine Verlinkung auf die Testquelle.

Was nicht zulässig ist

FallWarum
Testergebnis ohne Fundstellenicht überprüfbar
Teilergebnis als Gesamtergebnisirreführend
Ergebnis eines anderen Produkts der Reiheirreführend
Veraltetes Ergebnis nach Nachfolgetestirreführend
Note eines Einzelkriteriums als Gesamtnoteirreführend
Siegel ohne tatsächliche Prüfungirreführend
Selbst vergebene Auszeichnung ohne Hinweisirreführend

Die dritte Zeile betrifft Produktfamilien: Wenn ein Modell getestet wurde, darf nicht mit dem Ergebnis für die gesamte Reihe geworben werden.

Die Frage der Aktualität

Ein Testergebnis darf verwendet werden, solange das Produkt unverändert ist und der Test nicht überholt wurde. Sobald ein Nachfolgetest erschienen ist, in dem das Produkt schlechter abschneidet oder nicht mehr vertreten ist, wird die Werbung mit dem alten Ergebnis in der Regel irreführend.

Setzen Sie sich deshalb eine jährliche Prüfung: Gibt es einen neueren Test in dieser Kategorie?

Gekaufte Siegel

Es gibt Anbieter, die Siegel gegen Gebühr vergeben, teils ohne inhaltliche Prüfung. Die Werbung mit solchen Siegeln ist irreführend, wenn beim Verbraucher der Eindruck einer unabhängigen Prüfung entsteht.

Prüfen Sie vor der Verwendung: Gibt es veröffentlichte Vergabekriterien? Findet eine tatsächliche Prüfung statt? Können auch Bewerber abgelehnt werden? Wenn eine dieser Fragen mit Nein beantwortet wird, ist die Verwendung riskant.

Kundenbewertungen als Testersatz

Wer mit Bewertungsdurchschnitten wirbt, muss angeben, wie viele Bewertungen zugrunde liegen und ob und wie deren Echtheit sichergestellt wird. Eine Durchschnittsnote ohne diese Angaben ist unvollständig.

Häufige Fragen

Wie lange darf man mit einem Testergebnis werben?

So lange das Produkt unverändert ist und kein neuerer Test vorliegt. Nach einem Nachfolgetest ist die Werbung mit dem alten Ergebnis in der Regel irreführend.

Sind gekaufte Siegel zulässig?

Nur wenn eine tatsächliche Prüfung stattgefunden hat und die Vergabekriterien nachvollziehbar sind. Ein Siegel, das jeder gegen Gebühr erhält, ist irreführend.

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